Kosten und Terminvergabe
Termine
bitte unter 0151-54684879 vereinbaren
Kosten
Die Kosten jeder Einzelsitzung
(je nach Thema 60-75 Minuten) betragen:
100,- EUR
Kostenübernahme durch Krankenversicherung
Private Kranken- und Krankenzusatzversicherungen: Bei Bestehen einer privaten Krankenversicherung kann eine Übernahme vereinbart sein. Besprechen Sie dies mit Ihrem Versicherer. In der Regel ist vorab ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Grundsätzlich keine Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherungen:
Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie grundsätzlich nicht. Ein Anspruch auf Kostenerstattung von psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen kann sich nur ganz ausnahmsweise, z.B. in sogenannten Notfällen, ergeben.
Anspruchsgrundlage ist dann § 13 Abs. 3 SGB V. Dies ist der Fall, wenn dringender psychotherapeutischer Bedarf nicht zeitnah durch einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfüllt werden kann.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Öffnungszeiten der Praxis
Mo - Fr 9-13h und 15-18h
in Ausnahmefällen biete ich für Klienten und Klientinnen, die Werktags privat oder beruflich in den genannten Zeiten nicht abkömmlich sind, Termine um 19h an. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, sprechen Sie mich gerne an.
Ihre Vorteile als Selbstzahler:
- Keine langen Wartezeiten für einen Therapieplatz in der Selbstzahlerpraxis: Die begrenzten Zulassungen von Psychologischen Psychotherapeuten durch die Bedarfsplanung der kassenärztlichen Vereinigung deckt den stetig wachsenden Bedarf an therapeutischer Hilfe bei Weitem nicht ab. Wer einen Platz für eine Therapie sucht, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, muss sich auf lange Wartezeiten von mindestens 6 Monaten einstellen. Dabei benötigt ein betroffener Mensch bei Belastungen und Krisen sofort Unterstützung und nicht erst in 6, 9 Monaten oder sogar noch später.
- Keine Antragstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse
Viele Betroffene sind aufgrund ihrer seelischen Belastungen oft erschöpft oder antriebslos. Zusätzliche zeit- und kraftaufwendige Formalitäten, lange Wege über Hausarzt, Psychiater oder Neurologen usw. entfallen, was sehr erleichternd sein kann. Sie brauchen keine langwierigen Antrags- und Bewilligungsverfahren zu durchlaufen und dabei also nicht Ihre private Situation offenzulegen. Daneben haben Sie so keine Schwierigkeiten bei einem Krankenkassenwechsel oder dem Eintritt in eine private Krankenversicherung, da die psychotherapeutischen Sitzungen im Kassensystem nicht auftauchen. Die private Behandlung wird nicht erfasst.
- Es gelangen keine Informationen an z.B. Versicherungen, Behörden, Institutionen, Arbeitgeber, da die Abrechnung direkt mit mir erfolgt und ich selbstverständlich der Schweigepflicht unterliege. So erleben Sie keine Probleme bei der Beamtenanwartschaft aber auch keine Schwierigkeiten bei einem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung bzw. es kann evtl. auf eine Wartezeit verzichtet werden. Sie müssen keinen staatlichen oder öffentlichen Institutionen Einblick in Ihre Krankenakten gewähren und riskieren keine Benachteiligung im Berufsleben.
- Die Kosten für Ihre Therapiesitzungen können als ausserordentliche Belastungen bei Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.